Laxnes - Weltmeister 2007

Deckperioden:

  • 1. Periode
    15.04.2012 -30.06.2012 Islandpferdehof Kranichtal
  • 2. Periode
    01.07.-15.09.2012 Islandpferdehof Kranichtal

Deckbedinungen

1. Die Stuten ( wenn sie ein Fohlen bei Fuß haben, auch die Fohlen ) müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Alle Stuten benötigen eine in der Rosse entnommene Cervix-Tupferprobe, die sie zur Deckung freigibt. Das Untersuchungsergebnis darf nicht älter als 4 Wochen sein und ist bei Anlieferung der Stute mitzubringen.

2. Für bestmögliche Unterbringung und Fütterung mit Gras oder Rauhfutter wird Sorge getragen. Der Islandpferdehof Kranichtal übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste, die an Stuten oder Fohlen entstehen, oder durch Krankheiten und deren Folgen, Beschädigung oder Minderwert, Tod, sowie Blitz, Feuer und anderen Ursachen hervorgerufen werden.

3. Im Falle von Krankheiten und Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen Ermessen, im Auftrag und zu Lasten des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Das gleiche gilt sinngemäß für evtl. anfallende Schmiedearbeiten. Ab dem Tag der evtl. Verletzung wird die Stute ( falls sie ein Fohlen bei Fuß hat mit Fohlen ) aus der Deckherde genommen und vom Hengsthalter behandelt. Medikamentengabe und Behandlung 3,- €/ Tag ( Medikament wird vom Tierarzt berechnet ). Sollte die Gabe von Kraftfutter notwendig sein, wird diese mit 1,- € pro Fütterung berechnet.

3a. Sollte ein Aufenthalt in einer Tierklinik notwendig erscheinen, wird sofort der Stutenbesitzer informiert. Sollte er nicht erreichbar sein, wird der Islandpferdehof Kranichtal ausdrücklich bevollmächtigt, den Transport und die Behandlungen mit der Klinik ( auch im Operationsfall ) auf Kosten des Stutenbesitzers zu veranlassen.

4. Die Stuten müssen auf ganztägigen Weidegang vorbereitet, entwurmt, gegen Tetanus, Influenza und Herpes ( laut Vorschrift FN ) geimpft und nicht beschlagen sein. Der Impfpass bzw. Equidenpass muss bei der Anmeldung der Stute als Kopie beigelegt werden und bei Anlieferung der Stute hinterlegt werden. Der Islandpferdehof Kranichtal behält sich vor, nicht ausreichend geimpfte Stuten oder Stuten, deren Gesundheits- oder Pflegezustand nicht ausreichend ist, nicht zur Bedeckung anzunehmen.

5. Eine Kopie vom Abstammungsnachweis und einer evtl. FEIF-Beurteilung der Stute müssen bei Anmeldung beigelegt werden.

6. Als Anmeldegebühr wird ein Betrag von 100,-- € ( bar oder als Scheck beigelegt ) erhoben, der auf das Deckgeld voll angerechnet wird. Der Betrag gilt als Reservierungsgebühr und wird auch bei einer Abmeldung der Stute einbehalten. Die Bezahlung der Restgebühr erfolgt bei Abholung der Stute.

7. Nach erfolgter Ultraschalluntersuchung durch den Hoftierarzt vom Islandpferdehof Kranichtal ( Kosten zu Lasten des Stutenbesitzers )  wird sofort der Stutenbesitzer über das Ergebnis der Trächtigkeit informiert. Auf Wunsch des Stutenbesitzers kann eine schriftliche Bestätigung des Hoftierarztes ( Kosten zu Lasten des Stutenbesitzers ) erstellt werden. Bei Stuten, die nicht aufgenommen haben, ist trotzdem die Decktaxe fällig. Diese Stuten können jedoch nur im folgenden Jahr ohne erneute Zahlung einer Decktaxe nachgedeckt werden. Es fällt lediglich ein Weidegeld an. Voraussetzung: ein tierärztliches Attest, woraus hervorgeht, dass die Stute nicht tragend ist. Dieses Attest muss spätestens 3 Monate nach der ersten Deckung vorliegen.

Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr ist das Tragen von Ekzemdecken bei der Weidebedeckung nicht gestattet. Eine Ekzempflege kann zu einem Preis von 5,-- € / Tag angeboten werden.

9. Auf alle Hengste des Islandpferdehofes Kranichtal gibt es 10 % Rabatt auf die Decktaxe, sollte die Stute eine gerittene Materialprüfung über ges. 8,00 haben.

10. Ist der Stutenbesitzer ein gewerblich angemeldeter Zuchtbetrieb, gilt als vereinbart, das Erfüllungsort/Gerichtsstand der Sitz des Hengsthalters ist.

11. Die Decktaxevon Laxnes beträgt 1000,- €.

Aktualisiert 21.11.2011