Hofordnung

  1. Zur Reitanlage gehören die Stallungen und Paddocks, das Dressurviereck, die Ovalbahn, der Longierzirkel und die Reithalle sowie alle weiteren Nebenräume und Nebenflächen.
  2. Unbefugten ist das Betreten der Ställe und Paddocks, der Sattelkammern und Futterräume sowie allen sonstigen Nebenräumen nicht gestattet.
  3. Das Rauchen in den Ställen, der Reithalle und in der Futter- und Sattelkammer ist verboten.
  4. Hunde sind auf der gesamten Reitanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden auf den Bahnen ist untersagt.
  5. Der Reitunterricht wird durch die Reitlehrer das Islandpferdhofes Kranichtal erteilt. Reitlehrer sind Sarah Kuhls, Cornelia Zimmermann, Angelique Stanko, Natascha Latrakes, Meike Egge, Gabriele Gusek, Christina Schäfer, Catharina Bannoch und eventuelle Praktikanten.
  6. Die Erteilung des Reitunterrichts durch fremde Reitlehrer, auch Privatpersonen, bedarf der vorherigen Zustimmung des Islandpferdehofes Kranichtal.
  7. Die Stallgasse und die Sattelplätze sind nach der Benutzung zu säubern und aufzuräumen.
  8. Die Reitanlage steht grundsätzlich zur Verfügung. Sollten Veranstaltungen oder Lehrgänge eine Sperrung der Reitanlage oder Teile davon erfordern, so wird dies rechtzeitig durch Anschlag bekannt gegeben.
  9. Das Tragen einer Reitkappe nach DIN Norm beim Reiten ist auf der gesamten Hofanlage und bei Ausritten oder Veranstaltungen des Hofes Pflicht.
  10. Es sind die Bahnregeln gemäß IPZV einzuhalten.
  11. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der Verursacher auf. Schäden sind sofort zu melden.
  12. Die Reitanlage ist nach der Benutzung abzuäppeln.
  13. Der Betrieb hat Bahnvorrecht auf der gesamten Reitanlage.
  14. Das eigenständige Füttern der Pferde jeglicher Art ist untersagt. Die Fütterung ist ausschließlich vom Hofpersonal durchzuführen.
  15. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verlust oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Lehr-, Privat- oder Verkaufspferde, Diebstahl, Feuer oder anderen Ereignissen gegenüber Personen oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstigen Hilfspersonen beruhen.
  16. Anträge, Anfragen und Beschwerden sind ausschließlich an die Betriebsinhaberin Sarah Kuhls oder an Kirsten Kuhls-Sabisch zu richten. Stellungnahmen jeglichen Personals sind nicht verbindlich.
  17. Treten im Betrieb Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören eines Tierarztes alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer dieser Anordnung, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung ihrer Pferde verlangen.
  18. Wer wiederholt gegen die Hofordnung verstößt, kann von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
  19. Änderungen der Hofordnung werden im Internet und am Schwarzen Brett bekannt gegeben. Die Hofordnung gilt als anerkannt, wenn spätestens vier Wochen nach Veröffentlichung kein Widerspruch erhoben wurde.

Aktualisiert am 19.01.2012